Die Tätigkeit im Überblick
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Die Ausbildung im Überblick
Berufskraftfahrer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Güterverkehr und in der Personenbeförderung (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Pflicht zur Grundqualifikation im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr
Seit dem 10. September 2009 besteht für alle Führerscheinneulinge der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr) die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren verpflichtenden Weiterbildung, sobald der Führerschein für eine gewerbliche Tätigkeit (auch im Werksverkehr) genutzt wird.
Seit dem 10. September 2008 für den gewerblichen Personenverkehr für Führerscheinneulinge der Klassen D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) in Kraft getreten. Ebenso seit dem 10. September 2009 für den Güterkraftverkehr in den Klassen C1, C1E, C und CE.
Weiterbildung und Grundqualifikation sind durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geregelt. Den Nachweis der Grundqualifikation erhält man durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.
Ohne erfolgreichen Abschluss in den genannten Ausbildungsberufen gibt es zwei andere Möglichkeiten, die Grundqualifikation zu erwerben:
1.Prüfung der Grundqualifikation vor der IHK oder
2.Prüfung der beschleunigten Grundqualifikationsprüfung vor der IHK
Zusätzlich muss jeder Berufskraftfahrer alle fünf Jahre bei der Führerscheinstelle einen Schulungsnachweis über 35 Stunden à 60 Minuten einschlägige Weiterbildung vorlegen. Diese Weiterbildungsverpflichtung betrifft auch die Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die bereits vor dem 10. September 2008 den Führerschein erworben haben und gewerblich nutzen.
Die Weiterbildungsschulung kann zusammenhängend absolviert werden oder auf 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) verteilt werden. Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung. Der Schulungsnachweis ist ausreichend und ist der Führerscheinstelle vorzulegen. Dort wird der Nachweis im Führerschein eingetragen.
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